Transparenz ist kein Selbstzweck
Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege - und damit der Caritas - nehmen in Deutschland umfangreiche staatliche Aufgaben der Fürsorge wahr. Geregelt ist dies im Bundessozialhilfegesetz. Darin heißt es: "Wird die Hilfe im Einzelfalle durch die freie Wohlfahrtspflege gewährleistet, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen; dies gilt nicht für die Gewährung von Geldleistungen" (§ 10 IV).
Um ihre Aufgaben leisten zu können, erhalten die Wohlfahrtsverbände öffentliche Mittel und sind maßgeblich in das Sozial- und Gesundheitswesen eingebunden. Ihre Finanzierung erfolgt aus staatlichen Zuwendungen, aus Erstattungen der Sozialleistungsträger (Krankenkassen, Sozialämter) sowie aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen - im Falle der Caritas sind dies insbesondere Kirchensteuermittel.
Das Vertrauen des Staates in die Wohlfahrtsverbände ist hoch, man nimmt den Verbänden ab - und sie können es ja auch seit Jahrzehnten nachweisen -, dass sie in der Lage sind, Kindergärten und Flüchtlingsunterkünfte zu betreiben, ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen gut zu versorgen oder spezialisierte Beratungsangebote zu machen. Und das in einer Qualität, die durch staatliche Dienste nicht übertroffen würde. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut und wird durch eine gesicherte Gemeinnützigkeit gestützt. Unternehmerische Stabilitätsziele sind zwar legitim, Gewinnstreben passt aber nicht dazu, schließlich geht es um die Verwendung von Solidarmitteln für das Gemeinwohl. Die Werteorientierung der Wohlfahrtsorganisation untermauert deren Selbstanspruch, sich mit ihren jeweiligen verbandskulturellen Besonderheiten klar in das sozialstaatliche Gefüge einzubinden.
Ein immer wichtigeres Element ist dabei das Handeln nach vereinbarten Transparenzkriterien. Das gilt besonders für den Finanzbereich: Aufgeschreckt durch Beispiele von Selbstbedienungsmentalität und Raffgier auch in gemeinnützigen Institutionen und Verbänden, fragen Parteien, staatliche Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger zu Recht an, ob die verwendeten Gelder ihren sozialstaatlichen Zweck auch durchgängig erfüllen.
Längst ist klar: Transparenz ist kein Selbstzweck, sondern sie stärkt das Profil der eigenen Organisation gegenüber der Öffentlichkeit und macht deutlich, dass man sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist. Transparenz festigt die Vertrauenswürdigkeit und signalisiert zugleich: Hier wird professionell gearbeitet. Auch (künftige) Mitarbeitende und Ehrenamtliche wissen zu schätzen, dass Transparenzstandards eingehalten werden. Diese formuliert zum Beispiel die Organisation Transparency Deutschland mit ihren Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Hieran müssen sich auch die Caritasverbände messen lassen, ganz gleich, ob sie bereits das dazugehörige Zertifikat aufweisen oder nicht.
Der Auftrag zur Transparenz ist nicht nur ein Gebot der Stunde aufgrund gesellschaftlicher Stimmungen, er ist Teil einer authentischen Glaubwürdigkeitsstrategie für caritative Unternehmen und dient der Wahrhaftigkeit.
Agiert ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband wie die Caritas professionell transparent, dann bleiben Gesellschaft und Politik gut beraten, große Teile der Daseinsvorsorge hier bestens aufgehoben zu sehen.